Wo kann man in der privaten Krankenversicherung Geld sparen
Bevor man einen Wechsel des Versicherers erwägt, um Geld einzusparen, sollte man zunächst prüfen welche Möglichkeiten der jetzige Versicherer bereit hält.
Der Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen ist meist mit Nachteilen verbunden. Je länger Sie bereits bei einem Versicherer sind desto weniger ist dies zu empfehlen.
Das Eintrittsalter ist höher, die gesundheitlichen Risiken müssen neu bewertet werden und die bereits angesparten Altersrückstellungen gehen verloren.
Tarifwahl
Zunächst einmal kann man bei bestehenden Bausteinen, also einzelnen Paketen für Ambulant, Stationär und Zahn den Leistungsumfang prüfen. Innerhalb der Tarife des Versicherers sollte man schauen, ob der Versicherer mittlerweile neue Tarife, oft sogenannte Kompakttarife, anbietet. Diese Tarife sind häufig dem Leistungsumfang sehr nahe aber um einiges günstiger.
Auch sollte man prüfen, ob der bestehende Tarif noch aktuell angeboten wird. Ist dies nicht der Fall handelt es sich um einen geschlossenen Tarif. Dies ist oft in Bezug auf die Beitragsentwicklung nachteilig, da keine jungen gesunden Beitragszahler nachkommen. Es empfiehlt sich in einen offenen Tarif zu wechseln.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung zu erhöhen kann besonders bei Nicht- Arbeitnehmern von Vorteil sein.
Durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung wird der Beitrag reduziert und Tarife mit höherer Selbstbeteiligung sind meist auch beitragsstabiler, da die normalen Arztbesuche durch die Selbstbeteiligung oft abgedeckt sind und die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden muß.
Bei Arbeitsnehmern ist dies ein Rechenexempel, da die Hälfte des Beitrags meist vom Arbeitgeber bezuschusst wird. Die Selbstbeteiligung muß der Arbeitsnehmer aber alleine leisten.
Risikozuschlag
Ein bei Abschluss vereinbarter Risikozuschlag kann bei Genesung der Erkrankung alle 2 Jahre überprüft werden.
Bestätigt ein Attest die medizinische Heilung wird der Risikozuschlag entfallen.
Gesetzlicher Zuschlag
Der gesetzliche Zuschlag von 10 % des Grundbeitrages entfällt mit Eintritt in das 60. Lebensjahrs.
Tagegeld
Das Tagegeld sollte ebenfalls an das tatsächlich vorhandene Bruttoeinkommen ( davon 75 % ) angepasst werden.